Und ich dachte schon, die Sozis seien alle komplett durchgedreht und hätten am vergangenen Freitag (9. November, wann sonst?) völlig bedenkenlos das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" einfach so durchgewunken und damit das Fernmeldegeheimnis und die Unschuldsvermutung in einem Aufwasch begraben. Aber nein!
Es gibt ja noch Andrea "Münte-Mörder" Nahles sowie Ditmar Staffelt und andere¹, die in einer
Erklärung nach §31 Geschäftsordnung des Bundestages feststellen:
Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus den folgenden Erwägungen zustimmen.
Wie? Trotzdem zustimmen? Moment mal... Ach so, danach kommen dann auf einer Seite fünf logische Gründe (.pdf), warum man einem verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzentwurf zustimmt:
Erstens: labile Sicherheitslage, Terror, bla
Zweitens: Das Bundesverfassungsgericht hat ja immerhin auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfunden, das Luftsicherheitsgesetz und das niedersächsische Polizeigesetz gekippt.
Drittens: Komplett zitiert, weils so schön ist: "In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann." Absolute Sicherheit nicht ohne Abschaffung der der Freiheit? Aha.
Viertens: Paradigmenwechsel Sicherheit statt Freiheit. Die Erklärer fragen sich, warum eigentlich Bundestagsabgeordnete einen höheren Schutz vor diesem Gesetz genießen als Anwälte, Ärzte und Journalisten? Gute Frage. Vielleicht weil Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte keine Gesetze machen?
Fünftens: Mein Lieblingspunkt: "Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon
auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
Also das lasse man sich doch bitte noch einmal auf der Zunge zergehen: Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der nur seinem Gewissen unterworfen ist, stimmt sehenden Auges und namentlich einem Gesetz zu, dass er nicht nur selbst für politisch und verfassungsrechtlich bedenklich hält. Nein, er gibt dann auch noch eine Erklärung zu Protokoll, in der er nicht nur befürchtet sondern sogar hofft, darauf baut, dass das Bundesverfassungsgericht ihm dafür - pardon - eins auf die Fresse geben wird?
Bekommt man als Parteisoldat Abgeordneter eigentlich Gewissensbisse Kopfschmerzen, wenn man so einen Dreck fabriziert?
PS: Ja, CDU/CSU haben geschlossen zugestimmt. Aber die stehen wenigstens dazu; was es natürlich nicht besser macht.
Nachtrag: Niggemeier zur sprachlichen Qualität
Dank an lawblog, heise
¹ Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt.
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