Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (!) über die Beschwerde des ehemaligen Bundesinnenministers Burkhard Hirsch und anderer gegen das noch von Rot-Grün erlassene Luftsicherheitsgesetz. (Hervorhebung von mir.)
Die Ausweglosigkeit und Unentrinnbarkeit, welche die Lage der als Opfer
betroffenen Flugzeuginsassen kennzeichnen, bestehen auch gegenüber
denen, die den Abschuss des Luftfahrzeugs anordnen und durchführen.
Flugzeugbesatzung und -passagiere können diesem Handeln des Staates auf
Grund der von ihnen in keiner Weise beherrschbaren Gegebenheiten nicht
ausweichen, sondern sind ihm wehr- und hilflos
ausgeliefert mit der Folge, dass sie zusammen mit dem Luftfahrzeug
gezielt abgeschossen und infolgedessen mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit getötet werden. Eine solche Behandlung missachtet
die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie
werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt
wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von
Staats wegen einseitig verfügt wird,wird den als Opfern selbst
schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem
Menschen um seiner selbst willen zukommt.
Was Franz Josef Strauß Jung daran als noch zu präzisieren sieht, bleibt sein Geheimnis.
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